Ambulante Operationen

25 Juli 2017
 Kategorien: Gesundheit & Medizin, Blog


Ambulante Operationen sind chirurgische Leistungen, die ohne Hospitalisation durchgeführt werden. Das bedeutet, dass bestimmte Operationen, unter einer Lokalanästhesie (örtliche Betäubung) und auch unter einer Vollnarkose, ohne Klinikaufenthalt bzw. ohne Klinikübernachtung erfolgen. Der chirurgische Eingriff muss bezüglich des Gesundheitszustands des Patienten vertretbar sein. Daraus soll sichergestellt werden, dass unnötige Krankenhausaufenthalte vermieden werden. Nach einer gewissen Nachsorgezeit vor Ort, wird der Patient daraufhin entlassen. Eine Operation, die ambulant durchgeführt wird, kann in Kliniken, Praxen und auch in Praxiskliniken durchgeführt werden.  Dabei ist es besonders von Bedeutung, dass eine Kooperation mit einem niedergelassenen Leistungserbringer besteht, um eine fachgerechte Nachsorge zu gewährleisten. Bei dementsprechenden ambulanten Leistungen, die von einer Klinik erbracht werden, übernimmt meist ein niedergelassener Arzt die folgenden Nachsorgeuntersuchungen.

Dazu können zudem, je nach Krankheitsfall, physiotherapeutische Behandlungen verordnet werden. In manchen Krankheitsfällen werden zusätzlich ambulante Kontrolltermine in der chirurgischen Abteilung vereinbart, um die Nachsorge fachgerecht, jedoch ohne Hospitalisation, sicherzustellen. Eine ambulante Operation wird meistens aufgrund einer Überweisung eines niedergelassenen Arztes, wie zum Beispiel Dr. med. Ralf Meraner, durchgeführt. Dabei werden die medizinischen Unterlagen der entsprechenden chirurgischen Abteilung übergeben, sodass die weiteren medizinischen Leitungen erfolgen können. Bevor ein chirurgischer Eingriff ambulant durchgeführt wird, findet vorab ein Informationsgespräch mit dem Patienten statt. Dieses Informationsgespräch klärt über die Risiken der Operation, der Erfolgsaussichten und auch über die Narkoseart auf. Dabei wird der Patient zudem darauf hingewiesen, was am Operationstag beachtet werden muss. Die Vorgehensweise am Operationstag hängt von der entsprechenden Krankheit des Patienten ab. In manchen Krankheitsfällen geschieht ein solches Gespräch auch erst unmittelbar vor einer ambulanten Operation.

Der Patient hat bei ambulanten Operationen ebenso das Recht auf die freie Arztwahl. Ärzte, die eine ambulante chirurgische Leistung erbringen, sind in Deutschland an den AOP-Vertrag gebunden und unterliegen diesen vertraglichen Bestimmungen. Die genaue Vertragsbezeichnung lautet: Vertrag nach § 115b Abs. 1 SGB V – Ambulantes Operieren und stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus. Dieser Vertrag wurde zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft, dem GKV-Spitzenverband und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung geschlossen. Seit 2005 wird ebenso auch der Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) angewendet. Zum Vertrag gehört ebenfalls auch ein Fachkatalog für ambulant durchführbare Operationen und sonstige stationsersetzenden Eingriffe im Krankenhaus. Ambulante Operationen erfolgen nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) gemäß § 87 Abs. 2 SGB V. In Deutschland sind daher strenge Leitlinien auferlegt, um einen ambulanten chirurgischen Eingriff durchführen zu dürfen und es muss dementsprechend ein hohes Qualitätsniveau bestehen. Eine ambulante Leistung kann in jeglichen medizinischen Fachbereichen erfolgen, sofern die Krankheit und der allgemeine Gesundheitszustand des Patienten dieses zulässt. Der ambulante Operationsablauf ist darauf ausgelegt, die Patienten vorab umfassend zu informieren und eine fachgerechte und individuell festgelegte Nachsorge zu gewährleisten.


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