Wie Rollstühle einem das Leben erleichtern

4 September 2018
 Kategorien: Gesundheit & Medizin, Blog


Rollstühle, wie sie beispielsweise bei Riedel & Pfeuffer GmbH Haus der Gesundheit angeboten werden, erleichtern den Alltag. Sie sind für den Patienten nicht nur ein wichtiges Fortbewegungsmittel, sondern helfen ihm auch, seine Selbstständigkeit zu bewahren. 

So kann er sich mit dem Rollstuhl nicht nur frei in der Wohnung bewegen, sondern ist auch dazu in der Lage, sich außerhalb seiner Wohnung oder seinem Haus zu bewegen und wichtige, alltägliche Aufgaben, wie beispielsweise den Einkauf oder Besuche beim Arzt zu erledigen. Auch erleichtert ein Rollstuhl nicht nur das eigene Leben, sondern entlastet auch das persönliche Umfeld. 

Dabei gibt es für jeden Patienten den richtigen Rollstuhl. Es gibt Rollstühle in vielen verschiedenen Ausführungen vom Sportrollstuhl, bis zum großen Pflegerollstuhl. Dabei entscheidet der Arzt in der Regel, welchen Rollstuhl der Patient benötigt und wie hoch der Pflegebedarf ist und hält dann die Absprache mit einem Sanitätshaus, welches anschließend die benötigten Maße nimmt. Denn jeder Mensch hat einen eigenen, persönlichen Bedarf und bekommt seinen Rollstuhl anschließend auf Maß geliefert.   

Doch wie kommen die Rollstühle an die Patienten? 

Zunächst einmal muss ermittelt werden, was für ein Bedarf besteht. Ein junger, aktiver Mensch, braucht keinen schweren Multifunktionsrollstuhl und ein alter Mensch, der kaum seine Glieder bewegen kann, braucht keinen leichten Sportrollstuhl.  So ermitteln Arzt und Patient gemeinsam, in welchen Lebensbereichen der Rollstuhl benötigt wird.  Anschließend wird das Sanitätshaus einen Kostenvoranschlag ausstellen, welcher dann bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht wird. Je nach Bedarf werden so die Kosten der Rollstühle komplett, oder zu Teilen übernommen.   

Beachtet werden sollte, dass elektrische Rollstühle für den öffentlichen Verkehr versicherungspflichtig sind. Die manuelle Variante ist hingegen davon befreit. Auch darf ein Rollstuhl in öffentlichen Verkehrsmitteln ab einer Schwerbehinderung von mindestens fünfzig Prozent kostenlos mitfahren. Falls im Ausweis ein "B" eingetragen ist, darf eine Begleitperson kostenlos mitfahren, die dem Rollstuhlfahrer beim Ein- und Ausstieg behilflich sein kann. Sollte solch eine Person nicht vorhanden sein, hilft in der Regel das Bahn- oder Buspersonal, jedoch sollte man sich mindestens 24 Stunden vor Fahrtantritt mit der Bahn bei der entsprechenden Mission im örtlichen Bahnhof, damit entsprechendes Personal gestellt werden kann. Bei Bedarf sollte eine eigene Rampe mitgebracht werden, um den Einstieg zu erleichtern und schon vor der Fahrt online, oder beim Bahnhofspersonal ein Ticket gelöst werden, um Komplikationen zu vermeiden.   

Seit wann gibt es den Rollstuhl? 

Die ersten Aufzeichnungen eines Rollstuhls gibt es aus dem 16. Jahrhundert, wo König Phillipp II. von Spanien einen Rollstuhl mit verstellbarer Rückenlehne genutzt haben soll und der erste Rollstuhl mit Selbstantrieb wurde 1655 von einem Uhrmacher in Nürnberg erfunden. Das erste Patent wurde im 19. Jahrhundert in den USA gemeldet und die Zahl der Modelle seitdem kontinuierlich.


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