Ambulanter Pflegedienst für hilfebedürftige Menschen

3 Juli 2019
 Kategorien: Gesundheit & Medizin, Blog


Ambulante Pflegedienste helfen meist älteren Menschen beim Anziehen, Duschen und der Überwachung der Medikamenteneinnahme. Zudem unterstützen die Pflegekräfte im Haushalt und begleiten zu Behörden und Ärzten. Ambulante Pflegedienste ermöglichen es, dass Menschen, die Hilfe in ihrem Alltag brauchen, in den eigenen vier Wänden bleiben können. Es gibt mittlerweile viele private Anbieter und zahlreiche Angebote der Wohlfahrtsverbände.

Zuständig ist die Pflegeversicherung, die für alle Pflegedienste zahlt, die zugelassen sind. Ein Pflegedienst übernimmt neben Betreuungsleistungen und Haushaltsführung auch die pflegerischen Aufgaben nach ärztlicher Verordnung. So wie die Voraussetzungen erfüllt sind, darf ein ambulanter Pflegedienst wie der Ambulanter Pflegedienst Findorff-Huchting auch die häusliche Krankenpflege erbringen, praktisch als Leistung einer Krankenversicherung. Die Pflegekassen und die sogenannten Pflegestützpunkte informieren Interessenten über vorhandene Pflegedienste in der Nähe.

Pflegedienste haben verschiedene Bezeichnungen. Beispielsweise nennen sie sich Sozialstation oder Pflegeteam. Die Voraussetzung für die Zulassung zum ambulanten Pflegedienst durch die Pflegekassen beinhaltet, dass eine ausgebildete examinierte Pflegefachkraft vorhanden ist. Diese übernimmt die Verantwortung und ist Ansprechpartner für Alle. Der Posten kann auch von einer Krankenschwester, einem Krankenpfleger oder einer Kinderkrankenschwester ausgefüllt werden. 

Die hauptberufliche Pflegefachkraft bekleidet die Stelle in Vollzeit. Zum Personal von Pflegefachkräften und Helfern kommen meist Hauswirtschaftlerinnen, Alltagsbegleiterinnen und Familienpflegehelfer. Diese bieten älteren Menschen, Erkrankten und Familien liebevolle Unterstützung und Hilfe bei den Verrichtungen im Alltag. Ziel ist es die Ressourcen zu halten und zu fördern und pflegende Angehörige, sogenannte Laienpfleger, zu unterstützen. Die Pflegekräfte besuchen die Pflegebedürftigen zu Hause und ermöglichen ihnen ein Leben in ihrer gewohnten Umgebung. Hierauf haben pflege- und hilfebedürftige Versicherte einen Anspruch, den das Gesetz regelt

Mitarbeiter von Pflegediensten im ambulanten Bereich erbringen unterschiedliche Leistungen. Das sind beispielsweise körperbezogene Maßnahmen wie Hilfestellung bei der Essengabe und beim Trinken sowie beim Ankleiden. Zudem unterstützen sie bei den Toilettengängen und der Körperpflege. Die pflegerischen Betreuungsmaßnahmen beinhalten beispielsweise ein gemeinsames Kochen und die Begleitung bei Friedhofsgängen oder bei der Ausübung von Hobby und Spiel. Außerdem werden die Räumlichkeiten gereinigt und das Wechseln der Bettwäsche vorgenommen. Darüber hinaus wird in der häuslichen Krankenpflege die professionelle Wundversorgung und Injektionen angeboten. Selbstverständlich gehört auch eine Beratung bei allen pflegerischen Fragen und Angelegenheiten wie beispielsweise die Besorgung von Hilfsmitteln dazu. Das kann ein Rollator, ein Badewannenlifter oder ein Pflegebett sein. Des Weiteren gehört die Organisation von Krankenfahrten dazu. Die Pflegekassen haben Listen über zugelassene Pflegedienste in der Region.

Die häusliche Pflege ist aus damaligen Sozialstationen der Wohlfahrtsverbände und Kirchen entstanden. Zuerst finanzierte sich dieser Bereich durch die Bundesländer und den Kommunen. Es werden ca. 70% der hilfe- und pflegebedürftigen Menschen von ambulanten Pflegediensten und Laienpfleger, oft in einer Kombi-Pflege, Zuhause versorgt. Die Pflegeversicherung ist seit 1995 ein eigenständigen Zweig. Bedingt dadurch erhöht sich die Zahl der privaten Pflegedienste stetig.


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